Jahresbericht 2013 Internet - page 14

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CHWERPUNKTE DER VERBANDS- UND LOBBYARBE I T
wi rtschaftspol i t i k
Mittelstandsförderung
Das Saarländische Mittelstandsförde-
rungsgesetz stammt in wesentlichen
Teilen aus den 70er Jahren. Nach meh-
reren Anläufen in den letzten Legisla-
turperioden steht es derzeit erneut auf
dem Prüfstand. Das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
plant eine Clearingstelle Mittelstand zur
Sicherstellung einer mittelstandsfreund-
lichen Gesetzgebung und beabsichtigt
u.a., eine Nachprüfungsstelle zur Stär-
kung der Bieterrechte bei der Auftrags-
vergabe im Unterschwellenbereich.
Vertreter von Kommunen und Kreisen
haben in diesem Zusammenhang eine
Lockerung der gesetzlichen Regelungen
für die wirtschaftliche Betätigung der
Kommunen gefordert und den § 108
KSVG wieder auf die politische Agenda
gesetzt. Bei den Kommunen ist man der
Überzeugung, dass durch eine Auswei-
tung ihrer wirtschaftlichen Betätigung
ihre Einnahmesituation nachhaltig ver-
bessert werden kann. Der AGV Bau Saar
hat sich dagegen ausgesprochen, dass
öffentliche Unternehmen auf funktions-
fähigen Märkten agieren, weil sie unter
fairen Wettbewerbsbedingungen ihre
Leistungen nicht günstiger erbringen
können als private Unternehmen. Der
Verband hat deshalb gefordert, dass
kommunale Unternehmen des Privat-
rechts durch eine Verpflichtung im kom-
munalen Selbstverwaltungsgesetz auch
dann zur Anwendung der VOB verpflich-
tet werden, wenn sie unterhalb der
Schwellenwerte tätig sind.
Gesetzliches
Bauvertragsrecht
Die seit demJahre 2010 tagende Arbeits-
gruppe Bauvertragsrecht im Bundes-
justizministerium, die sich zur Aufgabe
gemacht hat, Vorschläge zur Schaffung
eines einheitlichen Bauvertragsrechts
zu machen, beendete im Sommer 2013
ihre Arbeit mit einem umfassenden Ab-
schlussbericht.
Leider ließ dieser Abschlussbericht sehr
schnell erkennen, dass in der Arbeits-
gruppe, auch durch die Besetzung, die
Verbraucherinteressen im Vordergrund
standen und nicht die Interessen der
Bauwirtschaft und des Handwerks.
Nach diesem Abschlussbericht droht für
die betroffenen Unternehmen eine er-
hebliche Verschlechterung im Vergleich
zur derzeit geltenden Gesetzeslage.
Diesen vielfältigen Verschlechterungen
stehen nur sehr wenige Verbesserun-
gen gegenüber. Die Spitzenverbände
der Deutschen Bauwirtschaft sowie des
Handwerks tragen daher den Abschluss-
bericht insgesamt nicht mit.
Zentraler Bestandteil des Abschlussbe-
richts ist das System aus einem bislang
gesetzlich nicht vorgesehenen einsei-
tigen Anordnungsrecht des Auftragge-
bers, einer Preisanpassung und einem
Streitbeilegungsmechanismus. Insbe-
sondere ist fraglich, ob die vorgesehene
Bauverfügung als Streitbeilegungsme-
chanismus in dieser Form überhaupt
eingeführt wird; verschiedene Landes-
justizverwaltungen haben sich diesbe-
züglich negativ geäußert. Funktioniert
aber der Streitbeilegungsmechanismus
nicht, sind die ersten beiden Elemente
anordnungsrechtlich höchst fraglich, da
der Unternehmer seine Vergütungsan-
sprüche nicht durchsetzen kann.
Wesentliche Grundfragen für Bauun-
ternehmer wurden hingegen in dem
Abschlussbericht nicht behandelt, etwa
warum die Leistung auf eigene Kosten
vorfinanziert und erst dann vergütet
wird. Weiterhin wurde nicht behan-
delt, warum das Eigentum am Bauma-
terial bereits durch dessen Einbau auf
der Baustelle verloren geht. Weiterhin
problematisch ist auch, dass Bauunter-
nehmer eingekauftes Baumaterial nach
immer strengeren und wirklichkeitsfer-
neren Maßstäben kontrollieren müssen
und – selbst bei Einhaltung dieser Maß-
stäbe – kein Rückgriffsrecht gegen den
Lieferanten mangelhaften Baumaterials
hinsichtlich der Kosten haben sollen, die
durch den Ausbau mangelhafter und
den Einbau mangelfreier Materialien
entstehen. Auch diese wichtige Frage-
stellung wurde nicht thematisiert.
Die Spitzenverbände haben diese we-
sentlichen Bedenken dem Bundesjus-
Festo, St. Ingbert-Rohrbach
Foto: Peter Gross Bau Holding GmbH
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